Zuschüsse und Förderungen für Unternehmen
Gut qualifiziertes Fachpersonal wird immer mehr zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor. Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) unterstützt die Bundesregierung Unternehmen gezielt dabei, ihre Beschäftigten weiterzubilden – durch attraktive Förderungen für Qualifizierungsmaßnahmen und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.
Das QCG im Detail
Durch den demographischen Wandel und die Digitalisierung der Arbeit ist der Arbeitsmarkt von Veränderungen geprägt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden zunehmend vor wachsende Herausforderungen gestellt, da die Mitarbeiter immer schneller qualifiziert werden müssen, um mit den Entwicklungen Schritt zu halten. Um gut ausgebildete und qualifizierte Arbeitnehmer zu bekommen oder im Betrieb zu halten, muss dementsprechend in die Weiterbildung der Mitarbeiter investiert werden.
Das Qualifizierungschancengesetz (entstanden aus dem WeGebAu) fördert daher neben Anpassungsfortbildungen auch Erweiterungsqualifizierungen. Auf diese Weise kann der eigene Qualifizierungsbedarf der Mitarbeiter im Unternehmen frühzeitig erkannt und berücksichtigt werden.
Das Qualifizierungschancengesetz unterstützt Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei, indem je nach Betriebsgröße bis zu 100% der Lohn- und der Weiterbildungskosten übernommen werden (sowohl für derzeitige als auch für neue Mitarbeitern ab Vertragsabschluss). Der Antrag dazu kann bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.
Wer wird gefördert?
Förderfähig sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte – sowohl mit Berufsabschluss als auch ohne. Besonders profitieren können Beschäftigte, deren Tätigkeiten vom Strukturwandel betroffen sind oder die in Engpassberufen arbeiten. Auch das Nachholen eines Berufsabschlusses oder einer anerkannten Teilqualifikation ist förderfähig.
Arbeitsverhältnisse dürfen befristet sein, jedoch muss die Befristung über das Ende der Qualifizierungsmaßnahme hinaus gehen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die dazu dienen, Kompetenzen zu erweitern oder anzupassen, und dazu gehören beispielsweise:
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung hängt maßgeblich von der Unternehmensgröße und der Art der Qualifizierung ab. Typische Staffelungen sind:
Besonderheit: Beschäftigte ohne Berufsabschluss erhalten häufig sogar eine 100 %-Förderung der Weiterbildungskosten und des Arbeitsentgelts, unabhängig von der Betriebsgröße.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Förderung wird vom Arbeitgeber über den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Gemeinsam mit dem Beschäftigten wird ein Qualifizierungsziel definiert, passende Bildungsträger werden ausgewählt und der Antrag gestellt.
Bei TOP CAD werden Sie individuell beraten und bei der passenden Kursauswahl unterstützt. Nach positiver Prüfung kann die Maßnahme beginnen.
Die einzelnen Schritte sind:
- 1Bedarfe und Bereitschaft analysieren:
Analysieren Sie den Weiterbildungsbedarf im Unternehmen, sowie die Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter. - 2
Weiterbildung bei TOP CAD finden: Lassen Sie sich von uns beraten und finden Sie so die passenden Weiterbildungen für Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen.
- 3
Förderung beantragen: Besprechen und beantragen Sie bei dem Mitarbeiter-Service der Agentur für Arbeit die Förderung. Bei Fragen unterstützen wir Sie gern.
- 4
Weiterbildung absolvieren: Wir bilden Ihre Mitarbeiter industriegerecht und zielorientiert weiter. Dabei stehen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern jederzeit zur Seite.
- 5
Profitieren: Sie profitieren von hochqualifizierten Mitarbeitern, die Ihr Unternehmen mit aktuellem Wissen bereichern. Damit sind Sie bereit für die Zukunft.