Fachpersonal fördern
Unternehmen stehen heute vor großen Veränderungen: Digitalisierung, Strukturwandel und der zunehmende Fachkräftemangel. Gut qualifizierte Mitarbeitende sind dabei ein zentraler Erfolgsfaktor.
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bespielsweise schafft dafür die passenden Rahmenbedingungen und fördert die Weiterbildung von Beschäftigten mit finanziellen Zuschüssen und Lohnkostenförderung.
Schulungsarten unserer Softwarekurse
Unsere Softwarekurse bieten wir in verschiedenen Schulungsformaten an – flexibel, praxisnah und passend zu Ihren Anforderungen. Neben festen Terminen an ausgewählten Standorten führen wir Schulungen auch direkt bei Ihnen vor Ort durch und passen die Inhalte auf Wunsch individuell an.
Qualifizierungs-Chancengesetz (QCG)
Bis zu 100% Kostenübernahme der Lohn- und Weiterbildungskosten: Ideal für Unternehmen, die keine Kurzarbeit angemeldet haben und ihre Beschäftigten weiterqualifizieren möchten.
Durch das Qualifizierungschancengesetz unterstützt die Bundesregierung Unternehmen dabei, ihre Mitarbeitenden durch attraktive Förderprogramme individuell weiterzubilden und sich für die Zukunft zu stärken.
Qualifizierungsgeld
Das Qualifizierungsgeld unterstützt Unternehmen, die gezielt in die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden investieren, besonders im Hinblick auf Digitalisierung und Fachkräftemangel. Es deckt 60% der Nettoentgeltdifferenz während der Qualifizierung ab, und für Beschäftigte mit Kindern steigt der Zuschuss auf 67%.
Das Qualifizierungsgeld ist bei der Bundesagentur für Arbeit für Unternehmen verfügbar, deren Mitarbeitende stark vom Strukturwandel betroffen sind. Unternehmen können sich bei uns für weiterführende Informationen melden, und können anschließend die Beantragung des Qualifizierungsgeldes direkt mit der Arbeitsagentur abstimmen.
Bildungsscheck 2.0
Seit Februar 2026 gibt eine neue Förderung: der ESF-kofinanzierte Bildungsscheck 2.0. Weiterbildungsinteressierte mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen erhalten eine Förderung von 50% (maximal 500 Euro) der Weiterbildungsausgaben. Der Bildungsscheck 2.0 kann pro Person einmal im Kalenderjahr beantragt werden.
Der Bildungscheck 2.0 fördert die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dient.
Jetzt individuell beraten lassen.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch, um mehr über Förderungsmöglichkeiten für die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter zu erfahren. Gemeinsam planen wir Ihr Wachstum und unterstützen Sie bei jedem Schritt – exklusiv und praxisnah mit TOP CAD.
+49 231 56 22 14-40













