Qualifizierungs-Chancen-Gesetz (QCG)

Geld sparen. Mitarbeiter schulen. Zukunft gestalten.

Staatliche Fördertöpfe für Unternehmen und Beschäftigte – profitieren Sie jetzt!

Strukturwandel, Digitalisierung oder Fachkräftemangel sind nur einige Herausforderungen, die Unternehmen aktuell meistern müssen. Gut ausgebildetes Fachpersonal ist dabei besonders wichtig.

Daher unterstützt die Bundesregierung Unternehmen besonders dabei ihre Beschäftigten nachhaltig weiterzubilden und individuell zu schulen. Das tut sie durch attraktive Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt im Rahmen des Qualifizierungschancengesetz (QCG).

Ihre Vorteile als Arbeitgeber

  • Mehr Geld vom Staat für Weiterbildung

  • Lohnkostenzuschüsse

  • TOP qualifizierte Mitarbeiter

  • Höhere Mitarbeitermotivation dank Perspektiven

Ihre Vorteile als Arbeitnehmer

  • Arbeitsplatz im Unternehmen sichern

  • Kompetenzbereiche ausbauen

  • Keine Kosten für Ihre Weiterbildung bei voller Lohnfortzahlung

  • Höhere Motivation dank Perspektiven

Wer wird gefördert?

  • Aktuell Beschäftigte – unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße
  • Mitarbeiter, die innerhalb des Unternehmens umsteigen oder sich weiterentwickeln möchten
  • Mitarbeiter in Engpassberufen, in denen Fachkräftemangel besteht

Arbeitsverhältnisse dürfen befristet sein, jedoch muss die Befristung über das Ende der Qualifizierungsmaßnahme hinaus gehen.

Infografik Qualifizierungschancengesetz

So profitieren auch Sie von der staatlichen Förderung durch das QCG

Rufen Sie uns an: 0231 – 56 22 14 40

  • Wir prüfen für Sie wie hoch Ihr individueller Förderanteil ist
  • Wir beraten Sie unverbindlich bei der Kursauswahl
  • Wir unterstützen Sie bei Ihrem Förderantrag
  • Wir schulen Sie oder Ihre Mitarbeiter zielorientiert und in industriegerechten Themen.
  • Sie profitieren von TOP-qualifizierten Mitarbeitern, mit denen Sie die Zukunft gestalten können.
Ablaufschema Beantragung QCG

Durch den demographischen Wandel und die Digitalisierung der Arbeit (Arbeit 4.0) verändert sich der Arbeitsmarkt rasant. Dies stellt Arbeitgeber und Arbeitnehmer zunehmend vor wachsende Herausforderungen, da die Mitarbeiter immer schneller qualifiziert werden müssen, um mit den Entwicklungen Schritt zu halten. Um gut ausgebildete und qualifizierte Arbeitnehmer zu bekommen oder im Betrieb zu halten, muss dementsprechend in die Weiterbildung der Mitarbeiter investiert werden.

Das Qualifizierungschancengesetz (entstanden aus dem WeGebAu) fördert daher neben Anpassungsfortbildungen auch Erweiterungsqualifizierungen. Auf diese Weise kann der eigene Qualifizierungsbedarf der Mitarbeiter im Unternehmen frühzeitig erkannt und berücksichtigt werden.

Das Qualifizierungschancengesetz unterstützt Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei, indem je nach Betriebsgröße bis zu 100% der Lohn- und der Weiterbildungskosten übernommen werden (sowohl für derzeitige als auch für neue Mitarbeitern ab Vertragsabschluss). Der Antrag dazu kann bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.

Wir beraten und unterstützen Sie dabei gerne.

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